Veranstaltung: | 1. Entwurf Landtagswahlprogramm Mecklenburg-Vorpommern |
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Antragsteller*in: | Schreibgruppe (dort beschlossen am: 28.05.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.06.2020, 16:55 |
A6: Arbeit, Gesundheit, Soziales
Text
Unterkapitel:
1. Grund- und Regelversorgung
1.1 Portalkliniken
1.2 Geburts- und Kinderkliniken
1.3 Kommunale Ärztehäuser
1.4 Psychiatrische Versorgung
1.5 Gehörlosengeld
2. Tarifbindung
3. Kita
4. Berufliche Bildung
4.1 Berufliche Weiterbildung für Menschen in Beschäftigung
4.2 Berufliche Aus- Weiterbildung für arbeitslose und arbeitssuchende Menschen
4.3 Ausbau der kommunalen Eingliederungsleistungen für Arbeitssuchende in der
Grundsicherung
4.4 Ko-Finanzierung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes
4.5 Verbesserung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige
5. BGE
1.Grund-und Regelversorgung
Die Corona-Pandemie führt uns vor Augen, wie wichtig eine medizinische
Versorgung für alle Menschen ist, deshalb wollen wir die öffentliche
medizinische Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern stärken und ausbauen. Die
Daseinsvorsorge gehört in die Hand des Staates. Weitere Privatisierungen im
Gesundheitswesen in Mecklenburg-Vorpommern wird es deshalb mit uns Bündnisgrünen
nicht geben. Wo immer es möglich ist, streben wir eine Re-Kommunalisierung an.
Wir wollen dafür einen Landesfonds gründen, der mögliche Re-Kommunalisierungen
finanziell ermöglicht bzw. mitfinanziert.
Eine moderne Gesundheits- und Pflegepolitik stellt für uns GRÜNE den Menschen in
den Vordergrund, nicht den Profit. Aus diesem Grund setzten uns dafür ein, dass
das aktuelle Abrechnungssystem für Krankenhäuser (DRG und PEPP) grundlegend
reformiert wird.
Wertschätzung und Empathie für die Pflegenden und Pflegebedürftigen, ein
Gesundheitswesen, welches sich an den Bedürfnissen orientiert und nicht an den
Zahlen und Einrichtungen in kommunaler oder frei gemeinnütziger Trägerschaft
sind Zukunftsvisionen, an denen wir weiterarbeiten.
1.1 Portalkliniken
Die kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum ersetzen oft den fehlenden Arzt.
Sie haben eine wichtige Funktion und garantieren die medizinische
Grundversorgung auf dem Land. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die kleinen
Krankenhäuser öffentlicher Trägerschaft erhalten bleiben und sich für ambulante
Behandlungsangebote im Sinne einer Portalklinik öffnen und so eine wohnortnahe
medizinische Versorgung gewährleisten. Wir unterstützen selbstverwaltete
Strukturen, wie genossenschaftliche medizinische Einrichtungen. Wir setzen uns
für einen Landeskrankenhausplan ein, der öffentliche und freigemeinnützige
Strukturen stärkt und sich finanziell am Bedarf der Häuser orientiert und nicht
an Fallpauschalen.
Wir setzen auf eine intensive Vernetzung von Krankenhäusern mit ambulanten
Behandlungsangeboten in Portalkliniken, um eine wohnortnahe Versorgung zu
gewährleisten. Die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Professionen
wird in regionalen Gesundheitskonferenzen organisiert.
1.2 Geburts- und Kinderkliniken
In den letzten Jahren sind zahlreiche Geburtskliniken und Kinderkliniken in
Mecklenburg-Vorpommern geschlossen worden – gerade im ländlichen Raum. Das
wollen wir ändern. Unser Land braucht ein flächendeckendes Versorgungsangebot
von Geburts- und Kinderkliniken, interdisziplinäre Geburts- und Mütterzentren
und die Stärkung der freiberuflichen Geburtshilfe in der Vorsorge,
Wochenbettbetreuung und Stillberatung. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die
Geburts- und Kinderkliniken in einer landeseigenen Gesellschaft zusammengefasst
und betrieben werden können. Nur so ist garantiert, dass Geburts- und
Kinderkliniken nicht aus Kosten- oder Renditegründen geschlossen werden.
Begleitet wird dieser Prozess von einem Runden Tisch Geburtshilfe, bei dem neben
den Sozialdienstleistern auch die “Betroffenen”, sprich Frauen beteiligt werden.
1.3 Kommunale Ärztehäuser/Polikliniken
Die Trennung der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung muss
zukünftig beendet werden. Krankenhausschließungen in einer global vernetzen und
ständig von Pandemien bedrohten Welt sind verantwortungslos unseren Bürgern
gegenüber.
Wir wollen die medizinische Versorgung auf dem Land stärken und integrierte
Versorgungsangebote ausweiten. Deshalb wollen wir kommunale Ärztehäuser im
ländlichen Raum fördern, die eng verzahnt mit Kliniken und Pflegediensten
zusammenarbeiten. Wir wollen Ärztinnen und Ärzten damit unterstützen die
Möglichkeit geben, ihre Praxen erfolgreich zu betreiben und von wirtschaftlichen
Sachzwängen befreien.
Damit psychosoziale, soziale Beratungsstellen erhalten werden und
Planungssicherheit haben wollen wir deren Finanzierung von Projektförderung auf
eine institutionelle Förderung umstellen.
Neue Versorgungsformen und telemedizinische Lösungen sollen im Rahmen eines
Landesförderungsprogramms ausgebaut werden um Lücken in der Versorgung zu
schließen.
Wir unterstützen die Bildung von Demenznetzwerken, die dabei helfen sollen die
Betreuung, Pflege und gesundheitliche Versorgung der Betroffenen so miteinander
zu verzahnen, dass diese so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung
bleiben können. Ein lückenloses Angebotsnetz zur Betreuung älterer Bürger in
allen Landkreisen ....
Durch eine verbindliche landesweite Pflegepersonalregelung und angemessene
Fachkraftquote in allen Einrichtungen wollen wir die Attraktivität der
Pflegeberufe stärken.
1.4 Psychiatrische Versorgung
Psychische Erkrankungen haben einen steigenden Anteil bei Krankschreibungen in
MV. Die Behandlungsplätze reichen bei weitem nicht aus - betroffene Menschen
brauchen einen schnellen Zugang zu Therapieangeboten in ihrer Nähe, denn
monatelanges Warten führt zu gesundheitlicher Verschlechterung und
Chronifizierung.
Suchterkrankungen und Drogenkonsum brauchen vielfältige Therapieansätze.
1.5Gehörlosengeld
Wir GRÜNEN setzen uns für die Zahlung eines Landesgehörlosengeldes für alle in
MV lebenden hörbehinderten Menschen ein.
Alle Menschen mit angeborener oder bis zum 18.Lebensjahr erworbener Taubheit
oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit sollen auf Antrag eine Hilfe von …..
Euro monatlich erhalten.
Mit dieser Leistung sollen Nachteile ausgeglichen werden, die mit dieser
Behinderung entstehen. Dazu zählen die Kosten für Hilfsmittel (Batterien für
Hörgeräte, Lichtsignalanlagen, u.ä.), Gebärdendolmetscher und anderen
Zusatzaufwand.
Das Landesgehörlosengeld wird ohne Anrechnung von Einkommen oder Vermögen
gewährt und bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen gewertet.
2. Vergaberecht nur noch an Arbeitgeber*innen mit Tarifbindung
Wir wollen die Tarifvertragsbindung in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Unser
Land darf nicht mehr das bundesdeutsche Schlusslicht bei der
Einkommensentwicklung sein. Die durchschnittlichen Löhne und Vergütungen liegen
noch immer 800-1000 Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Wer Fachkräfte im Land
sichern und eine Perspektive geben möchte, muss faire Löhne absichern. Gute
Löhne schützen aber auch vor Altersarmut in Mecklenburg-Vorpommern, deshalb
sehen wir tarifgebundene Arbeitsplätze als die Grundlage für ‚Gute Arbeit‘.
(Faire Löhne heißt nicht nur Mindestlohn! Wir müssen uns klar und verständlich
ausdrücken)
Deshalb wollen wir in Branchen, in denen keine Tarifverträge existieren und
Gewerkschaften keine Gestaltungskraft aufbauen können, bundesdeutsche
Referenztarifverträge zur Allgemeinverbindlichkeit im Land erklären.
Um die Tarifvertragsbindung zu stärken, wollen wir ein neues landesweites
Vergaberecht gestalten, dass öffentliche Aufträge und Ausschreibungen nur noch
an Unternehmen mit geltenden Tarifverträgen vergibt. Dieses Vergaberecht muss
für alle Branchen gelten.
Wir wollen gerade im sogenannten Dritten Sektor, also den Branchen, die mit
öffentlichen Mittel refinanziert werden, wie zum Beispiel das Sozial- und
Erziehungswesen, Behindertenhilfe oder Sozial-Werkstätten, die Re-Finanzierung
und finanzielle Förderung stärker an die geltende Tarifvertragsbindung koppeln.
3.Kita
In Mecklenburg-Vorpommern stehen wir im Sozial- und Erziehungswesen vor großen
Herausforderungen. Die Landeregierung hat es bislang versäumt, für eine
Verbesserung der Qualität im Bereich der Kindertagesbetreuung zu sorgen.
Gleichzeitig besteht ein enormer Fachkräftemangel, der wiederum Auswirkungen auf
die Qualität der Einrichtungen hat.
Wir wollen die Verbesserung und den Ausbau der Qualität in den
Erziehungseinrichtungen zu einer zentralen Aufgabe unserer Politik machen.
Das bestehende KiföG wird den aktuellen Bedarfen nicht mehr gerecht und es
bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung. Deswegen wollen wir im Land ein
Kita-Qualitätsgesetz auf den Weg bringen. Wir wollen die Standards und Qualität
in der Kindertagesbetreuung gesetzlich im Land dauerhaft verankert wissen.
Kindertagesbetreuung ist wesentlich für viele Menschen. Deshalb wollen wir die
Finanzierung verbessern und einen Zukunftspakt Kita Mecklenburg-Vorpommern
gestalten. Dort wollen wir eine dauerhafte verbesserte Finanzierung
festschreiben und damit die Qualität verbessern.
Wir wollen landesweit verbindliche Mindeststandards vereinbaren. Dazu gehört
eine verbesserte Kind-Fachkraft-Relation. Wir brauchen einen deutlich besseren
Betreuungsschlüssel, denn Mecklenburg-Vorpommern ist hier ebenfalls bundesweit
Schlusslicht. Das wollen wir ändern.
Wir wollen die Fachkräfte im Sozial-und Erziehungsdienst im Land sichern und
aufwerten. Dazu muss das Berufsbild der Erzieherinnen und Erzieher, aber auch
die der Sozialarbeit attraktiver gestaltet werden. Wir wollen in dem Bereich die
Tarifvertragsbindung stärken. Wir brauchen andere Formen der
Arbeitszeitgestaltung, die dem pädagogischen Charakter der Tätigkeit entspricht.
Wir wollen in diesem Sinne den intensiven Austausch mit den zuständigen DGB-
Gewerkschaften suchen. Initiativen für selbstorganisierte Sozialarbeit wollen
wir ausdrücklich befördern, damit wir eine Trägervielfalt in MV wieder vorhalten
können. Gerade die kommende Generation hat möglicherweise andere Vorstellungen
von selbstbestimmter, selbstorganisierter Arbeit. Hierfür sollen
Rahmenbedingungen in Form von Beratung und Unterstützung bereitgestellt werden.
Wir wollen die Ausbildung im Bereich Erziehungsdienst stärken und verbessern.
Wir brauchen mehr und bessere Ausbildungsangebote. Die eingeführte
praxisintegrierte Ausbildung zur Fachkraft für Kindestagesförderung gehört
verändert und muss qualitativ verbessert werden. Sie darf nicht zu einer
Absenkung der Qualität führen und muss deshalb im Ausbildungsstatus deutlich
aufgewertet werden. Gute Qualität in der Kindertagesbetreuung geht nur über gut
ausgebildete Fachkräfte – daran wollen wir arbeiten.
4. Berufliche Bildung
4.1 Berufliche Weiterbildung für Menschen in Beschäftigung
Die berufliche Weiterbildung wird in der Zukunft eine besondere Rolle bei der
Frage der Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen
spielen. Gerade wir in Mecklenburg-Vorpommern, einem Land mit wenig Industrie
müssen hier Vorreiter sein, damit unsere Arbeitnehmer*innen verstärkt mit ihrer
guten Qualifikation ihre und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft
stärken. So können wir auch wesentlich dazu beitragen, dass das Lohnniveau in
unserem Land steigt. Denn eine gute Qualifikation ist nicht nur der beste Schutz
vor Arbeitslosigkeit, sondern auch das wesentliche Argument bei
Lohnverhandlungen!
Der Bund hat in diesem Bereich mit dem Qualifizierungschancengesetz (wesentliche
Inhalte siehe Grafik) einen Schritt in die richtige Richtung zur Verbesserung
der Förderbedingungen zu schaffen. Es ist jedoch nur ein Schritt, der auf
Landesebene ergänzt werden muss. So ist es sinnvoll, für die Branchen, die wir
für MV als zukunftsweisend sehen, z.B. in der Pflege oder im Bereich der
erneuerbaren Energien, ein ergänzendes Landesprogramm auflegt. Hier kommt die
Erhöhung der Zuschüsse oder die Erweiterung der förderfähigen Qualifizierungen
in Betracht. Weiterhin kann in einem Ergänzungsprogramm des Landes hier der
besonderen, kleinteiligen Struktur der regionalen Wirtschaft Rechnung getragen
werden. Durch ein Landesprogramm kann an dieser Stelle auch ein Impuls für die
Tarifbindung gelegt werden, wenn die Landesförderung an eine tarifliche
Entlohnung im Unternehmen gekoppelt wird oder in diesen Fällen zumindest höher
ausfällt. Eine weitere Ergänzungsanforderung, die auf Landesebene zu schließen
ist, ist die Einbeziehung von sog. Solo-Selbstständig. en und den Unternehmern
in kleinen Unternehmen. Gerade viele Solo-Selbstständige, auch im kulturellen
Bereich, haben für eine sinnvolle, oft sogar für die notwendige, eigene
berufliche Weiterbildung oft weder Zeit noch Geld. Da diese Gruppe von
Unternehmen in unserem Land stark vertreten ist, ist die Einbeziehung in die
Förderung sehr sinnvoll.
4.2 Berufliche Aus- und Weiterbildung für arbeitslose und arbeitssuchende
Menschen
1. Eine gute Berufliche Qualifikation ist nachweislich der beste Schutz vor
Arbeitslosigkeit. In MV sind immer noch viele zehntausend Menschen von
Arbeitslosigkeit betroffen. Das SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und
das SGB III (Arbeitslosenversicherung) enthalten viele Instrumente, die eine
berufliche Aus- und Fortbildung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden fördern
können. Es gibt hier jedoch noch wesentliche Lücken. So wird Arbeitslosen in
vielen Fällen ermöglicht, einen neuen, oft auch ihren ersten Beruf, im Rahmen
einer Umschulung zu erlernen. In der Regel wird von Ihnen jedoch erwartet, dass
sie dies in zwei Dritteln der Ausbildungszeit schaffen. Dies ist Lebensfremd.
Das Land muss daher auf Bundesebene daraufhin wirken, dass diese Einschränkung
aus dem SGB III gestrichen wird und sollte darüber hinaus eine Landesförderung
einrichten, die Arbeitslose, die einen neuen Beruf nicht in der vom SGB III
vorgesehenen Zeit erreichen können, eine ergänzende Fördermöglichkeit eröffnet.
2. Aktuell erhalten Arbeitslose, die an beruflichen Qualifizierungen teilnehmen,
insbesondere, wenn sie von den Jobcentern betreut werden, die gleichen
Leistungen zum Lebensunterhalt. So ist auch die Aufnahme einer prekären und
wenig nachhaltigen Beschäftigung, weil hier nicht das vollständige Entgelt auf
die Leistungen angerechnet wird, die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit, in
der regelmäßig eine Aufwandsentschädigung von 1,00 € pro Stunde gezahlt wird,
attraktive, als eine sinnvolle und nachhaltige berufliche Qualifizierung. Das
ist Unsinn. Es ist daher wünschenswert, dass das Land MV ein Förderprogramm
schafft, dass die berufliche Qualifizierung auch für Arbeitslose finanziell
attraktiv gestaltet. Denkbar wäre hier die Gewährung eines zweckgebundenen
(monatlichen) Zuschusses, der in Abstimmung mit dem BMAS nicht auf die
Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird.
3. Weiterhin ist es sinnvoll, dass das Land mit den Arbeitsagenturen und den
Jobcentern hierzu Zielvereinbarungen zur Thematik der beruflichen Qualifizierung
schließt und nachhält. Struktur und Leistungsfähigkeit der Berufsschulen MV
steht als Land mit einer geringen Bevölkerungsdichte in der beruflichen
Ausbildung vor der Herausforderung, trotz oder gerade wegen der regional
geringen absoluten Zahl von Auszubildenden pro km², einen hochwertigen und gut
erreichbaren Berufsschulunterricht zu ermöglichen. Die aktuelle Struktur der
Berufsschulen wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Es gibt heute junge
Menschen, die ihren <Beruf nicht nach der Neigung, sondern nach der
Erreichbarkeit des Berufsschulstandortes wählen. Hier muss auf Landesebne
dringend nachgebessert werden. Kleine Klassen, Azubiticket, Ausstattung der
Azubis mit der notwendigen Hardware für Online-Unterricht sind hier sinnvolle
Beispiele.
4.3 Ausbau der kommunalen Eingliederungsleistungen für Arbeitssuchende in der
Grundsicherung
Die Menschen, die Leistungen der Jobcenter (Grundsicherung oder Hartz 4)
erhalten, sind immer länger von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug betroffen.
Der Unterstützungsbedarf, insbesondere auch im Bereich der psychosozialen
Betreuung, der Schuldnerberatung oder der Suchtberatung. Für diese Leistungen
ist der Kommunale Träger der Jobcenter nach § 16 a SGB II zuständig. Das Land
ist hier in der Pflicht, mit den Kommunen und den Jobcentern (Ziel-
)Vereinbarungen zu treffen und ggf. Förderprogramme aufzulegen, damit die
Kund*innen der Jobcenter in diesem Bereich die notwendige Unterstützung
erhalten. Hier ist es erforderlich, dass die Kund*innen nicht „nur“ die
Förderung erhalten, die seitens der Kommunen in Ihrem Bereich allgemein
vorgesehene Unterstützung und Förderung erhalten, sondern eine zusätzliche,
ihrer besonderen Situation angemessene Unterstützung. Hier ist es sinnvoll, dass
eine Benchmark zwischen den Jobcentern in MV zur Transparenz beiträgt und
seitens der Kommunen und des Landes die erforderliche Unterstützung zur
Verfügung gestellt wird.
4.4 Ko-Finanzierung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes
Der Bund hat mit der Förderung nach § 16i SGB II die Möglichkeit geschaffen,
Menschen, die Leistungen der Jobcenter erhalten und am Arbeitsmarkt besonders
benachteiligt sind, über fünf Jahre mit einem Lohnkostenzuschuss -100% in den
ersten beiden Jahren, dann 90, 80, 70 %- und einem Coaching sowie einem
Qualifizierungszuschuss zu fördern. Dieses gute Instrument sollte durch eine
Landesförderung ergänzt werden, die insbesondere für gemeinnützige Arbeitgeber
eine Ergänzung der Förderung im dritten bis fünften Förderjahr und insbesondere
eine Ausweitung der Förderung der beruflichen Weiterbildung vorsieht.
4.5 Verbesserung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Die aktuelle Pandemie zeigt deutlich, dass die Absicherung von Solo-
Selbständigen und Unternehmer*innen mit wenigen Mitarbeitenden nicht ausreichend
ist. Das Land muss sich daher beim Bund umgehend dafür einsetzen, dass die
Bedingungen der freiwilligen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit attraktiver
werden. Darüber hinaus ist auch ein Förderprogramm, dass die Beiträge ganz oder
teilweise übernimmt, sinnvoll.
5.BGE
Die Coronakrise ist auch eine Krise des sozialen Zusammenhalts und der
gesellschaftlichen Teilhabe.
Es hat sich gezeigt wie schnell auch Menschen mit scheinbar sicherem Einkommen
in finanzielle Schieflage geraten können. Darum unterstützen wir als Grüne von
M-V eine Bundesratsinitiative für die sofortige Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens auf Bundesebene.
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