Veranstaltung: | 1. Entwurf Landtagswahlprogramm Mecklenburg-Vorpommern |
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Antragsteller*in: | Schreibgruppe (dort beschlossen am: 28.05.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.06.2020, 16:44 |
A3: Landschaft nachhaltig nutzen, Natur bewahren: GRÜN für Klimaschutz, Biodiversität und regionale Wertschöpfung
Text
UK 1.1 Gesunde Umwelt, intakte Natur
UK 1.2 Biologische Vielfalt für das Land
UK 1.3 Kultur- und Naturerbe Alleen und Feldwege
UK 1.4 Landwirtschaft als Klimaschutz
UK 1.5 Unser Boden – wertvolles Gemeingut
UK 1.6 Sauberes Wasser für Mensch und Natur
UK 1.7 Nachhaltig für Ostsee und Fischerei
UK 1.8 Leben achten, Tiere schützen
UK 1.9 Mehr Leben auf dem Land!
UK 1.10 Unsere Wälder: Vielfalt bringt´s
UK 1.11 Verbraucher*innenschutz – unser gutes Recht
Mit seiner vielfältigen Küste, weitläufigen Seen- und Flusslandschaften,
stattlichen Buchenwäldern und zahlreichen Mooren verfügt MV über eine
einzigartige Natur. Dieser Schatz ist nur Wert an sich, sondern ebenso die
Grundlage für Tourismus und Gesundheitswirtschaft als zentrale ökonomische
Säulen unseres Bundeslandes. Insgesamt sind rund 25.000 Tier- und Pflanzenarten
bei uns heimisch. Doch über die Hälfte aller Pflanzenarten und Säugetiere sowie
alle Lurch- und Reptilienarten sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Artenreiche Wiesen und Äcker, naturnahe Wälder und Moore, unbelastete Gewässer
und ungestörte Küsten sind rar geworden. Wir erleben aktuell einen gewaltigen
Rückgang der Vielfalt an Lebensräumen und Arten in unserem Land. Das ist
dramatisch – insbesondere, wenn man die enorme Geschwindigkeit dieser
Entwicklung betrachtet.
MV ist zugleich von so großräumiger Landwirtschaft geprägt wie kaum ein anderes
Bundesland. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen eine Landwirtschaft, die Tiere würdig
behandelt, das Klima schützt und die Artenvielfalt bewahrt. Bäuer*innen sollen
ein gutes Auskommen bei fairen Preise haben. Auf Dauer wird nur eine
Landwirtschaft erfolgreich sein, die nicht auf Kosten von Mensch, Tier und
Umwelt geht. Die zukünftige Agrar- und Naturschutzpolitik entscheidet darüber,
ob in MV die industriellen Massentierhaltungsanlagen verschwinden, ob die
Nitratbelastung von Boden und Wasser sinkt und ob der dramatische Artenschwund
gebremst wird. Sie entscheidet darüber, ob das mit der Fokussierung auf Wachstum
und Export billigend in Kauf genommene Höfesterben, der Konzentrationsprozess
und ruinöse Preiskampf in der Agrarwirtschaft aufgehalten werden können. Wir
wollen mit unserer Agrarpolitik auf allen Ebenen Bäuer*innen auf dem Weg hin zu
einer zukunftsorientierten, umwelt- und klimaverträglichen sowie tiergerechten
Landwirtschaft begleiten und unterstützen. Dafür treten wir BÜNDNISGRÜNE an!
UK 1.1 Gesunde Umwelt, intakte Natur
Naturschutz heißt für uns, unsere Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt zu
pflegen, aber auch in ausreichend großen Schutzgebieten die Natur Natur sein zu
lassen. Mit 3 Nationalparks, 3 Biosphärenreservaten und 7 Naturparks stehen fast
20 Prozent unseres Landes unter besonderem Schutz. Hinzu kommen viele „Gebiete
gemeinschaftlicher Bedeutung“ (GGB, vormals FFH genannt) und EU-
Vogelschutzgebiete. Trotz der vergleichsweise großen Schutzgebietskulisse nimmt
die Arten- und Strukturvielfalt auch in MV dramatisch ab. Zwei Drittel aller
Blütenpflanzenarten des genutzten Grünlandes in MV sind gefährdet (Rote Liste),
das Gleiche gilt für die Vogelarten der Agrarlandschaft. Die Zahl der
Fluginsekten ist in Teilen Deutschlands erheblich zurückgegangen: in den
vergangenen 30 Jahren nahm ihre Gesamtmasse in Deutschland um mehr als 75
Prozent ab. Und das in einem Bundesland, welches weithin als Naturparadies gilt.
2012 hat die Landesregierung eine Strategie zur Erhaltung und Entwicklung der
biologischen Vielfalt beschlossen. Die im November 2017 erfolgte
Halbzeitbewertung zeigt, dass diese Strategie gescheitert ist. Mehr als die
Hälfte formulierten Ziele sind derzeit nicht erreicht.
Wir BÜNDNISGRÜNE wollen deshalb schnellstmöglich:
1. die Strategie zur biologischen Vielfalt neu auflegen, um zu retten, was noch
zu retten ist. Wir fordern eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durch einen
Landesdialog.Jede Strategie ist nur so gut wie ihre Umsetzung mit klaren
Verantwortlichkeiten und Maßnahmen, die höchste politische Priorität haben
müssen. Dafür werden wir sorgen! Fehlende landesgesetzliche Regelungen zum
Erhalt der biologischen Vielfalt werden wir umgehend ergänzen. So muss zum
Beispiel artenreiches Grünland im Naturschutzausführungsgesetz des Landes als
gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen werden. Wir stehen für eine Stärkung
unserer 3 Nationalparks als Hotspots der biologischen Vielfalt.
2. die Defizite beim Thema Natura 2000 abstellen. Wir werden die Mängel in den
Gebietskulissen beheben und in der nächsten Wahlperiode eine Initiative starten,
um die Ge- und Verbote in den Natura-2000-Gebieten rechtlich verbindlich zu
regeln. Pestizide sollen in Natura-2000-Gebieten keine Anwendung mehr finden
dürfen.
3. festschreiben, dass es keinen weiteren Personalabbau in den Natur- und
Umweltschutzbehörden des Landes gibt sowie die Nachbesetzung frei werdender
Stellen ohne Befristungen verbindlich regeln. Insbesondere die Umweltbildung
muss weiter gestärkt werden, um die Grundlage für gebildete und bewusst
handelnde Menschen nicht zu verlieren. Die Verlagerung der
naturschutzbehördlichen Zuständigkeiten an die Landkreise hat insgesamt keine
positiven Effekte gehabt. Regelhaft werden die Naturschutzbelange innerhalb der
Landkreise nur stiefmütterlich behandelt und personell zu knapp ausgestattet.
Noch so zweifelhafte Bauprojekte werden auf diese Weise durch die Landkreise
genehmigt. Wir werden deshalb die Rückverlagerung entsprechender behördlicher
Kompetenzen zum Land prüfen.
UK 1.2 Biologische Vielfalt für das Land
Wir BÜNDNISGRÜNE haben das Ziel, neue Wege zur Wiederherstellung der
biologischen Vielfalt zu ebnen. Dazu brauchen wir ein Netz aus Schutzgebieten
und Trittsteinbiotopen, vor allem aber integrativen Naturschutz in der
Agrarlandschaft. Wir setzen uns dafür ein, dass Landwirtschaft und Naturschutz
Partner sind. Naturschutz ist kein Prestigeprojekt für Schutzgebiete. Das heißt:
Landwirtschaftliche Flächen müssen gleichzeitig Produktionsraum für Lebensmittel
und Lebensraum für Vögel, Insekten und Wildkräuter sein.
Zum Schutz der Flora und Fauna und für eine vielfältige, gesunde
Kulturlandschaft fordern wir:
1. Stärkung des Ökolandbaus
Auf Ökolandbauflächen gibt es nachweislich eine größere Artenvielfalt. Der
Ökolandbau bringt eine Vielzahl weiterer Vorteile mit sich, zum Beispiel in
Wasserschutzgebieten. Eine Kürzung der Ökoförderung in Wasserschutzgebieten ist
deshalb kontraproduktiv. Seit zehn Jahren verharrt der Anteil des Ökolandbaus an
der gesamten Landwirtschaftsfläche bei neun Prozent. Mehr als 50 Prozent der
hier verkauften Bioprodukte müssen eingeführt werden. Zudem gibt es keine
offensive Werbung und nur wenig organisatorische Unterstützung durch das Land,
um Betrieben den Einstieg in den Ökolandbau und die Entstehung neuer
Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen zu erleichtern. Der Ökolandbau muss in
MV offensiv gefördert und nicht länger als Nischenbewirtschaftung betrachtet
werden.
Unabdingbar ist hierfür ein finanziell und personell gut ausgestattetes
Kompetenzzentrum für Ökolandbau, das wir in der nächsten Wahlperiode einrichten
wollen. Es muss Praxis und Forschung vernetzen.
2. Reduktion des Einsatzes von Ackergiften in MV bis zum Jahr 2027 um die Hälfte
Rund 75 Prozent unserer Nutzpflanzen und viele Wildpflanzen sind auf die
Bestäubung durch Insekten, vor allem Wild- und Honigbienen sowie Hummeln
angewiesen. Ohne sie könnte die Landwirtschaft kein Obst und Gemüse produzieren.
Doch unseren fleißigen Helfern geht es nicht gut. Pflanzenschutzmittel vergiften
sie auf direktem Wege oder schwächen sie. Pestizide bringen viele weitere
Nachteile mit sich bis hin zum Nachweis von Resten in unseren Körpern. Wir
werden als Teil der Landesregierung ein Programm zur Unterstützung der
Landwirtschaft bei der Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln auflegen. Eine
zentrale Rolle soll dabei die Beratung der Landwirtschaftsbetriebe zur Förderung
stabiler, artenreicher Agrarökosysteme sein. Wichtig für die Beratung sind die
Einbeziehung der Forschung innerhalb von MV und die Einführung von
entsprechenden Praxistagen. Das Land sollte auf den eigenen Flächen Vorbild sein
und in seinen Pachtverträgen mit den Landwirt*innen die Nutzung von Ackergiften
ausschließen. Besonders gefährliche Pestizide wie Neonicotinoide und Glyphosat
müssen gänzlich aus dem Verkehr gezogen werden.
3.Die Schaffung eines Biotopverbunds in der Agrarlandschaft
Ausgeräumte und überdüngte Agrarlandschaften mit ihren Monokulturen bieten
Wildbienen und vielen anderen Tieren nicht mehr genügend Nahrung und
unbelasteten, zusammenhängenden Lebensraum. Neben der Vernetzung der vorhandenen
Biotope kommt den landwirtschaftlichen Brachflächen eine besondere Bedeutung zu.
Als flächendeckend integrierte, extensiv gepflegte Rückzugs- und
Trittsteinflächen auf Äckern, Wiesen und Weiden – ohne Ackergifte und ohne
Düngemittel – sind sie ein einfaches, aber sehr effektives
Naturschutzinstrument. Die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
(AUKM) in MV enthalten gute Ansätze zur Förderung der biologischen Vielfalt.
Derzeit sind jedoch nur ca.1 Prozent der Ackerfläche in MV AUKM-Flächen. Das ist
viel zu wenig, um eine nachhaltige Wende zu schaffen. Zudem sind die AUKM-
Maßnahmen oftmals zu kompliziert, zu starr und die Gebietskulissen zu engräumig
konzipiert. Das schmälert Akzeptanz und Reichweite und wird der
Naturschutzsituation vor Ort und dem jeweiligen Betrieb oftmals nicht gerecht.
Wir streben einen Anteil von 10 Prozent an.
UK 1.3 Kultur- und Naturerbe Alleen und Feldwege
Mehr als 4.100 Kilometer Alleen und Baumreihen prägen unser Bundesland - etwa
ein Sechstel aller deutschen Alleen. Doch viele Alleen sind gefährdet: bei
Straßenbauprojekten werden sie abgeholzt, Streusalz im Winter und Beschädigungen
der Wurzeln durch Straßenbau und Landwirtschaft schwächen die Bäume. Die
entstehenden Lücken werden meist nur unzureichend nachgepflanzt. Bei den
vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen für Fällungen ist das Land mit zirka 10.000
Bäumen im Rückstand. Auch Feldwege sind oftmals historisch und gleichzeitig
ökologisch wertvolle Elemente der Kulturlandschaft. Wir wollen sie erhalten und
damit eine kleinflächiger strukturierte Landwirtschaft unterstützen. An
Feldwegen können Feldhecken (Knicks) wachsen, die nicht nur Wind- und damit
Erosionsschutz bieten, sondern auch wertvolle Lebensräume sind.
Wir wollen unsere Alleen, Feldwege und Feldhecken erhalten und wiederherstellen
und werden deshalb:
1. die Straßenbauämter des Landes anweisen, die konsequente und zeitnahe
Durchführung der vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen bei den verantwortlichen
Straßenbaulastträgern durchzusetzen und entsprechende Vereinbarungen über die
Abarbeitung der Defizite zu treffen. Klar ist, dass das Land MV an den Straßen
in seiner Zuständigkeit vorbildlich handeln muss! Lückenbepflanzungen bis zu
100m im Altbestand von Alleen müssen in der vorhandenen Flucht erfolgen, um den
Alleencharakter zu erhalten. Alleenpflanzungen sind in die Planung von
Straßenbau- oder Sanierungsmaßnahmen von Vorneherein zu integrieren.
2. den Alleenerlass der Landesregierung von 2015 grundlegend überarbeiten und
anwenderfreundlicher im Sinne des effektiven Allenschutzes machen.
3. verbindliche Regelungen zum Erhalt von Feldwegen schaffen und die Anlage von
Feldhecken in einer Neuauflage der Naturschutz-Förderrichtlinie des Landes
besonders fördern.
UK 1.4 Landwirtschaft als Klimaschutz
Die Landwirtschaft ist sowohl eine entscheidende Verursacherin des Klimawandels
als auch Leidtragende. Wir müssen jetzt vorsorgen und für eine ökologisch und
sozial nachhaltige und auch in Zukunft sichere Ernte und Lebensmittelversorgung
Verantwortung übernehmen. MV braucht eine umfassende Strategie, um die
Klimaschäden durch die Landwirtschaft zu begrenzen. Die Landwirtschaft muss den
neuen klimatischen Bedingungen angepasst werden, damit sich eine
Widerstandsfähigkeit gegenüber häufiger auftretenden Wetterextremen aufbauen
kann.
Für eine klimagerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft wollen wir in MV:
1. eine Landesstrategie für das Wassermanagement in der nächsten Wahlperiode
erarbeiten und in Kraft setzen. Es gilt, zukünftige Grundwasserneubildung in den
verschiedenen Landschaftsräumen zu fördern, um die Umweltschäden und
Versorgungskonflikte zu minimieren. Wasserrückhalt in der Landschaft (z.B. in
Mooren) muss Vorrang vor dem Aufbau von Bewässerungssystemen gegeben werden.
Bestehende Meliorationssysteme, Niederschlagswasser inklusive der Fracht von
Boden und Dünger schnell abfließen lassen, müssen wo immer möglich zurückgebaut
werden. Die kostenlose Nutzung von Wasserrechten muss auf ihre Nachhaltigkeit
geprüft und mit einer Abgabe versehen werden, falls eine Übernutzung droht.
Besonders auf trockenen Standorten muss eine Umstellung der Landwirtschaft von
Ackernutzung z.B. hin zu Agroforstsystemen gefördert werden.
2. Forschung und Beratung zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel
finanziell stärken. Landwirtschaftliche Berater, z.B. in der LMS-Agrarberatung,
an der das Land MV beteiligt ist, müssen für die Beratung über Anpassungen an
den Klimawandel geschult werden. Auch das Kompetenzzentrum Ökolandbau, das wir
schaffen wollen, kann hier wesentliche Aufgaben übernehmen.
3. Eine Initiative zur Erhöhung des Kohlenstoffspeichers im Boden starten.
Global speichert der Boden vier Mal so viel Kohlenstoff wie in Form von CO2 in
der Atmosphäre vorhanden ist. Kleine Veränderungen in den Kohlenstoffvorräten
des Bodens können deshalb großen Einfluss auf die atmosphärischen
Klimagaskonzentrationen haben. Der Boden könnte theoretisch die
menschengemachten Treibhausgasemissionen vorübergehend (bis zu einem neuen
Gleichgewicht auf höherem Niveau) für mehrere Jahrzehnte kompensieren.
Wir wollen in der nächsten Wahlperiode eine Strategie entwickeln, wie in MV die
Moore sofort wirksam geschützt werden können (Stopp der CO2-Freisetzung durch
Entwässerung und Bindung neuen CO2 durch neue Torfbildung) und die Bindung von
Kohlenstoff in unseren Böden verbessert werden kann. Dazu gehört auch, dass
pflanzliche Abfälle als Rohstoffe behandelt werden und damit Kompost,
Pflanzenkohle, Terra Preta oder torffreie Blumenerde mit regionaler
Wertschöpfung erzeugt werden. Wir werden deshalb die Pflanzenabfall-
landesverordnung umfassend überarbeiten. Das Verbrennen von Gartenabfällen
sollte prinzipiell nicht mehr erlaubt sein. Dazu wollen wir Regelungen schaffen
und unterstützen, die die kostenlose Abgabe von Grünschnitt ermöglichen. Dies
dämmt zusätzlich die wilde Müllverkippung ein. Wir wollen Modellprojekte bei den
kommunalen Entsorgern finanziell fördern und starten, um aus Grünschnitt einen
Rohstoff zu machen, diesen zu verwerten und regionale Wirtschaftskreisläufe zu
stärken.
Abstimmung mit LAG Energie zu Kohlenstoffspeichern
UK 1.5 Unser Boden – wertvolles Gemeingut
Boden ist die Grundlage unserer Nahrungsmittelproduktion, übernimmt essentielle
Funktionen im Umwelt- und Klimaschutz, filtert Schadstoffe, reinigt das
Grundwasser und bietet Lebensraum. Unsere Böden sind in einem erdgeschichtlich
extrem kurzen Zeitraum nach der letzten Eiszeit entstanden. Ein Jahrhundert der
Flächenversiegelung, der Entwässerung und der zunehmend technisch-
industrialisierten Landwirtschaft haben gereicht, um große Flächen zu schädigen
und ihrer Funktionen zu berauben. Boden ist eine endliche Ressource –
Bodenschutz ist daher für uns BÜNDNISGRÜNE echte Daseinsvorsorge.
Große Teile der landwirtschaftlichen Flächen in MV sind nicht im Besitz
landwirtschaftlicher Betriebe, sondern in branchenfremder Hand, konkret bei 41%
der Betriebe, Tendenz steigend. Überregionale Investoren stehen häufig für die
Verdrängung ortsansässiger Betriebe, eine mangelnde Verantwortung für die Dörfer
sowie fehlende Nachhaltigkeit und fehlenden Naturschutz. Diese Konzentration
führt dazu, dass junge Menschen, die in die Landwirtschaft einsteigen wollen,
chancenlos sind, u.a. weil der Boden ausschließlich zu Höchstpreisen vergeben
wird. Unser Ziel ist der Erhalt einer vielgestaltigen Struktur bäuerlich
wirtschaftender Betriebe oder Betriebsgemeinschaften. Wir wollen die
Wertschöpfung im Land halten und landeseigene Flächen nachhaltig optimal nutzen.
Um das zu erreichen, werden wir in der nächsten Wahlperiode:
1. ein Agrarstrukturgesetz MV vorlegen, welches das Grundstückverkehrsrecht neu
regelt:
Das Land soll seine Gesetzgebungskompetenz im landwirtschaftlichen Bodenrecht
konsequent nutzen. Die Unterwanderung des Grundstückverkehrsgesetzes werden wir
damit beenden: Durch den Aufkauf von Betrieben oder Betriebsanteilen („share
deals“) wird der Käufer bisher indirekt auch Eigentümer der Fläche. Er umgeht
damit die restriktiven Regelungen zum landwirtschaftlichen Bodenerwerb. Wir
wollen für das Land ungünstige share deals sowie weitere Konzentrationsprozesse
bezüglich des Bodenbesitzes verhindern. Vielmehr soll verfügbare Fläche
regionalen, kleinen Akteuren zur Verfügung stehen. Wir werden die
Tochtergesellschaft des Landes, die Landgesellschaft MV anweisen, ihr
Vorkaufsrecht wo immer möglich zu nutzen und steuernd und mit langfristiger
Perspektive für die Landwirt*innen zu verpachten. Erste Priorität sollen dabei
Ökobetriebe, zweite Priorität Berufseinsteiger (Junglandwirte) mit einer auf
regionalen Kreisläufen beruhende Landwirtschaft haben. So können Dörfer belebt,
Erholungsräume geschaffen, die Kulturlandschaft gepflegt und die vielfältige
Natur auch für nachfolgende Generationen erhalten werden.
2. das Bodenschutzprogramm MV umfassend ergänzen und umsetzen. Wir brauchen die
verstärkte Förderung für den Bestandsschutz und die Neuanlage von Hecken,
Untersaaten, Mischkulturen und insbesondere von Agroforstsystemen für einen
besseren Erosionsschutz. Wir brauchen ein Förderprogramm für die Nutzung nasser
Moorstandorte (Paludikultur) sowie die Streichung der Fördergelder für Ackerbau
auf entwässerten Mooren. Eine Novellierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
ist notwendig, um die Ausbringung von organischen Düngern wie Kompost und Mulch
zu vereinfachen und zu verstärken. Die pfluglose Bewirtschaftung soll im
konventionellen Anbau nicht mehr empfohlen werden, da sie nur durch verstärkten
Einsatz von Herbiziden durchzusetzen ist.
3. das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm (LEP MV) von 2016
weiterentwickeln. Es enthält die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und
Landesplanung. Ein überragendes Ziel dabei muss der Bodenschutz sein. Das LEP
muss klare Vorgaben hinsichtlich des Stopps der Zersiedelung und Versiegelung
der Landschaft und des überhaupt noch zulässigen Neubaus von Verkehrswegen
machen. ÜBERSCHNEIDUNG LAG ENERGIE / LAG MoVe?
UK 1.6Sauberes Wasser für Mensch und Natur
In MV sind große Teile der Flüsse, Bäche, Küstengewässer und Seen in einem
schlechten ökologischen Zustand. Durch die Überdüngung der Landschaft entwickeln
sich bestimmte Pflanzen im Übermaß und führen zu Sauerstoff- und Artenarmut.
Pflanzenschutzmittel, Arzneimittelreste, übertriebene Gewässerunterhaltung und
Bebauung machen den Gewässern zusätzlich zu schaffen. Auch das Grundwasser, aus
dem in MV 85 Prozent des Trinkwassers gewonnen wird, ist belastet und muss mit
immer mehr Aufwand aufbereitet werden. Die Hälfte der Grundwasserkörper musste
wegen Überschreitung der Grenzwerte für Nitrat und Ammonium als in schlechtem
chemischen Zustand eingestuft werden.
Zum Schutz unserer Gewässer und unseres Trinkwasser wollen wir BÜNDNISGRÜNEN:
1. eine umgehende Neufassung des Landeswassergesetzes anstoßen. Zentrale
Forderungen sind die Anlage von mindestens 10 Meter breiten Puffer- und
Schutzstreifen an Gewässern sowie die Etablierung von
Gewässerentwicklungsstreifen an Fließgewässern. Wir wollen ein landesweites,
transparentes Nährstoff-Kataster einführen, um den „Gülle-Tourismus“ einzudämmen
und Belastungen des Grund- und Oberflächenwassers zu reduzieren. Ein weiterer
entscheidender Punkt ist, dass die Nutzung des Grundwassers für
landwirtschaftliche Zwecke streng limitiert wird, um diese lebenswichtige
Ressource für den Landschaftshaushalt und die das Trinkwasser nachhaltig zu
schonen. Dazu müssen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, die die
Grundwasserkörper unter Landeshoheit stellen - der Zustand ist gegenwärtig
ungeregelt.
2. die Einführung von verbindlichen Regelungen zur ökologisch verträglichen
Gewässerunterhaltung, wie sie etwa in Schleswig-Holstein existieren.
3. die EU-Wasserrahmenrichtlinie in MV vorbildlich umsetzen. Die Verbesserung
der Wasserqualität ist ein EU-weites Ziel. Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie
sind die natürlichen Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand
zu versetzen. Dafür braucht es ausreichende organisatorische, personelle und
finanzielle Ressourcen. Wir BÜNDNISGRÜNEN werden uns auf allen Ebenen dafür
einsetzen, dass MV diese anspruchsvolle und wichtige Aufgabe bewältigen kann.
UK 1.7 Nachhaltig für Ostsee und Fischerei
Das Ökosystem der Ostsee verändert sich, insbesondere durch Nährstoffeinträge
und klimatisch bedingte Temperaturanstiege und die damit verbundene Verringerung
des Sauerstoffgehalts. Nur ein gesundes Meer bietet die Grundlage für eine
nachhaltige Nutzung. Die Fischerei gehört zu den ältesten Nutzern der Weltmeere,
die handwerkliche Fischerei prägt als erlebbarer Teil der Küstenkultur zudem
einen Teil unserer Attraktivität als Urlaubsland. Wir wollen sie erhalten,
fördern und die Rahmenbedingungen für die Küstenfischerei so umgestalten, dass
wieder mehr junge Menschen diesen Beruf ergreifen. Deutschland ist maßgeblich
verantwortlich für die fischereiliche Wirtschafts- und Sozialpolitik und hat
hier erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Unsere Ideen für den Schutz der Ostsee und für eine nachhaltige Fischerei sind:
1. Hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Fischerei soll MV als Vorbild handeln.
Aufgrund der Dominanz großer Industrieinteressen in fischereipolitischen
Belangen wurde die handwerkliche Fischerei in der Vergangenheit in ihrer
Kompetenz und ihren Möglichkeiten nicht ausreichend gesehen, nicht zielgenau
gefördert und in ihrem Innovationspotential nicht gefordert.
Fördergelder, wie z.B. aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sollen
zielgerichteter für die Förderung von sozialen und technischen Innovationen
eingesetzt werden. Die Fischereigenossenschaften sind dabei ein wichtiger
Schlüssel für eine nachhaltige Entwicklung dieses Wirtschaftszweiges. Wir wollen
kooperatives Handeln unter Fischern gezielt fördern und ihre Unabhängigkeit als
Küstenfischerei stärken. Die Förderung schonenderer Fangmethoden und ein
besseres Monitoring gehören ebenso dazu.
Wir setzen uns weiter dafür ein, bessere Wertschöpfungsketten durch lokale
Veredlung von Fangerzeugnissen und Direktvermarktung und vor allem
Vermarktungskooperationen mit der regionalen Gastronomie aufzubauen. Dazu gehört
auch die Förderung der Entwicklung von echten Regionalmarken und deren
überregionaler Ausstrahlung.
Vor allem wollen wir diese Vorhaben wir zusammen mit Fischern und ihrer
spezifischen Kompetenz und Erfahrung im Dialog entwickeln und umsetzen. Dies
gilt auch für Maßnahmen zum Schutz unserer Meeresumwelt. Zumindest temporäre
Fangstopps auf bestimmte Arten können wir nicht ausschließen. Hierzu wollen wir
gemeinsam mit der Fischerei Notfall-Konzepte praxistauglich entwickeln; das kann
auch die Diversifizierung ihrer Tätigkeiten einschließen, etwa die temporäre
Fischerei auf Meeresmüll. Für Berufseinsteiger*innen brauchen wir einfacheren
Zugang zu Ressourcen wie Fahrzeugen und Quoten, insbesondere aber eine echte
Zukunftsperspektive: Wir können die Menge der Hauptzielfischarten nicht
vermehren, wir können aber durchaus das Spektrum erweitern, etwa um bisher
ungenutzte Arten. Dies verbessert die Möglichkeiten der Fischer*innen und
verringert den Druck auf die Hauptarten.
Um die angestrebte Entwicklung zu erreichen, benötigen wir zu einer Vielzahl von
Themen eine innovative Forschung, die wir verstärkt fördern wollen. Dabei
streben wir eine deutliche Stärkung sozio-ökonomischer Forschung und die
Verbesserung des kooperativen Handelns zwischen Fischerei und Forschung an.
2. NATURA-2000-Gebiete im Küstenmeer vor MV: Die Ausweisung von Maßnahmen für
die Schutzgebiete in der Ostsee wurde von der Landesregierung bisher nicht
umgesetzt. Wir fordern, die Schutzgebiete zügig mit wissenschaftlich begründeten
und ggf. dem Vorsorgeansatz entsprechenden Maßnahmen auszuweisen.
3. Wir wollen einen Landesdialog für eine nachhaltige Binnenfischerei und
Teichwirtschaft starten, um in einem Ausgleich mit Naturschutzanforderungen zu
einem Landesprogramm zum Erhalt und zur Förderung dieser lokal verankerten
Wirtschaftsformen zu kommen und ihre Potenziale für die regionale
Wirtschaftsentwicklung zu nutzen.
UK 1.8 Leben achten, Tiere schützen
Das Staatsziel Tierschutz, das auf Druck der BÜNDNISGRÜNEN endlich im
Grundgesetz verankert ist, erfüllen wir mit Leben. Die Industrialisierung der
Landwirtschaft passt Tiere an Haltungssysteme an - das müssen wir umkehren! Eine
Agrarpolitik, die eine solche Tierhaltung fördert, führt die Landwirtschaft in
eine Sackgasse. Die Tierhaltungsbetriebe geraten immer mehr in die Abhängigkeit
von Handel, Schlachtereien und Molkereien, die die Preise diktieren.
Weil Tierschutzvereine und -verbände kein Klagerecht besitzen, bleiben bisher
regelmäßig Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ohne Folgen. Die Tierheime in
unserem Land sind überfüllt, dem Tierschutzbeirat des Landes fehlen die
Befugnisse, um sich in der Landesregierung Gehör zu verschaffen.
Um den Tierschutz konsequent umsetzen zu können, fordern wir:
1. eine Abkehr von der industriellen Tierhaltung, eine konsequente Förderung des
Bio-Landbaus und eine Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe. Wir wollen
ein Vetorecht der Kommunen gegen die Errichtung von industriellen
Tierhaltungsanlagen. Um lange und qualvolle Tiertransporte zu vermeiden, streben
wir den Erhalt bzw. die Schaffung von regionalen Schlachtstätten an. Zudem
wollen wir die sensiblen Bereiche der Schlachtung mit Videoüberwachung
ausstatten, um Probleme schnell identifizieren zu können und Abhilfe zu
schaffen. Das Töten männlicher Küken bei Legehennen halten wir für ethisch nicht
vertretbar. Deshalb werden wir den Ausstieg aus der Massentötung männlicher
Eintagsküken weiter forcieren.
2. Viele Sauen werden in Deutschland für die Besamung und die Zeit rund um die
Geburt der Ferkel in etwas mehr als körpergroßen Metallkäfigen, so genannten
Kastenständen, fixiert. Damit verbringt eine Sau etwa die Hälfte ihres Lebens in
diesem Zustand. Ein Umdrehen ist genauso unmöglich wie ein entspanntes Liegen.
Ein normalen Kontakt zu den eigenen Ferkeln und arteigene Fürsorge ist nicht
möglich. Das ist ein Skandal!
Diese Tierhaltung ermöglicht es, Schweinefleisch in Deutschland weiterhin so
billig wie möglich zu produzieren. In einigen EU-Ländern ist diese Praxis schon
seit Jahrzehnten verboten. In Deutschland hat ein Gericht sie schon vor Jahren
für tierschutzwidrig erklärt. Doch statt nun endlich ein Verbot durchzusetzen,
will die Bundesregierung den sogenannten „Kastenstand“ für weitere 17 (!) Jahre
erlauben.
Das wollen wir beenden, deshalb fordern wir:
Ein unverzügliches Verbot der Haltung von Sauen in Kastenständen, sowohl
im Deck- als auch im Abferkelbereich; Begrenzung einer Einzelfixierung auf
ein absolutes Minimum, z.B. zu Behandlungszwecken
Ausreichend Platz zur freien Bewegung und zur Strukturierung der Bucht,
Gruppenhaltung von Sauen mit einer stabilen Gruppenzusammensetzung
Finanzielle Förderung von Neu- und Umbau von Schweinehaltungsanlagen nur
mit strengen tierwohlgerechten Vorgaben
3. eine*n unabhängige*n Tierschutzbeauftragte*n für die Landesregierung, die
Verstöße gegen das Tierwohl benennt und politische Reformvorschläge erarbeitet.
Die ehrenamtlich im Tierschutz engagierten Bürger*innen wollen wir in ihren
Kompetenzen zu stärken: Das gilt zuvorderst für den Tierschutzbeirat des Landes,
und wir werden endlich auch in MV ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände
einführen.
Tierheime nehmen Fundtiere und beschlagnahmte Tiere auf und leisten so einen
wichtigen Beitrag zum Tierschutz. Leider ist ihre finanzielle Situation oft
desaströs. Das Land MV muss die Tierheime finanziell absichern und so die
Kommunen entlasten. Wir werden eine landesweite Kastrationsverordnung für Katzen
auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes erlassen, die das Elend der sich
ständig vermehrenden Hauskatzen beendet und den Kommunen eine klare rechtliche
Handlungsgrundlage gibt. Die Situation ist flächendeckend im Land inakzeptabel.
Auf dem Rücken der Tiere und der Tierheime wird das Problem entweder negiert
oder die Zuständigkeit wird hin und her geschoben.
UK 1.9Mehr Leben auf dem Land!
Bessere Umweltqualitätsstandards in der Agrarförderung der EU wurden regelmäßig
von den Regierungen der Länder unterlaufen, auch von der Bundesregierung und der
Landesregierung MV. Solche besseren Standards müssten durch das Bereitstellen
von Kofinanzierungsinstrumenten durch das Land gestützt werden. Dies ist
gegenwärtig nicht der Fall.Die Landesregierung, die über den Bundesrat und die
Landwirtschaftsministerkonferenz an den Entscheidungen über die Ausrichtung der
europäischen Agrarpolitik beteiligt ist, ist inaktiv. Wir werden das ändern!
Für eine Neuausrichtung der Förderpolitik, die den Landwirt*innen eine
Perspektive gibt und ihnen eine ökologisch verträglich Wirtschaftsweise
ermöglicht, fordern wir:
1. Parallel zu den laufenden Verhandlungen in Brüssel – und fernab öffentlicher
Wahrnehmung – wird in Deutschland aktuell die nationale Umsetzung der
zukünftigen GAP-Regeln (Gemeinsame Agrarpolitik) ab dem Jahr 2022 bzw. 2023
vorbereitet.Sehr groß ist dabei die Bedeutung und Verantwortung der
Bundesländer. Um deren länderspezifische Anforderungen zu gewährleisten und zu
fördern, muss die Umschichtung aus der Ersten in die Zweite Säule der GAP-
Förderung auf mindestens 15 % ausgebaut werden. Nur die Zweite Säule kann die
besonderen Situationen und Herausforderungen bis hin zum starken Ausbau der
ökologischen Landwirtschaft vor Ort regional differenziert ansteuern und
vorantreiben. Wir werden die Möglichkeiten zur Einführung einer Gemeinwohlprämie
prüfen, mit der landwirtschaftliche Gemeinwohlleistungen anhand von
Betriebsdaten ermittelt und durch einen Gesamtpunktwert abgebildet werden
können. Betriebe mit mehr Umweltleistungen erhalten mit der Gemeinwohlprämie
mehr öffentliche Gelder.
2. Das Land MV soll eine Bundesratsinitiative unternehmen, um den nationalen
Gestaltungsspielraum hinsichtlich der EU-Agrarsubventionen voll auszuschöpfen.
30% der flächenbezogenen EU-Direktzahlungen können an kleinere Betriebe
umverteilt werden. Bedingung: Anspruchsvolle Anforderungen an Grünlanderhalt,
Mindestfruchtfolge, Schlaggrößen, Winterbegrünung und an einen Mindestanteil
ökologischer Vorrangflächen bzw. „nicht produktiver Bereiche“. Nur durch eine
Erhöhung über die vom Bundesministerium bisher angestrebten 3 % hinaus kann der
des Artenschwund in den Agrarlandschaften gestoppt werden.
3. Die Landesregierung muss auch für die neue Förderperiode eine gut
ausgestattete Naturschutz-Förderrichtlinie im Rahmen des ELER (EU-Programm zur
Entwicklung des ländlichen Raumes) auflegen, um kleinere und größere
Naturschutzmaßnahmen auf breiter Flächen und damit integrativ in der
Kulturlandschaft zu ermöglichen. In der laufenden Wahlperiode kam die
Förderrichtlinie viel zu spät und war bürokratisch viel zu kompliziert – ein
echter Wille war dahinter nicht zu erkennen. Wir werden das ändern!
UK muss auf jeden Fall vor Beschluss aktualisiert werden – Ergebnisse der GAP-
Verhandlungen!!
UK 1.10 Unsere Wälder: Vielfalt bringt´s
Leitbild unserer Waldpolitik ist ein gemischter, stabiler und ertragreicher
Wald, der sich an die Veränderungen der Klimakrise anpassen kann. Dem entspricht
der naturgemäß bewirtschaftete Dauerwald. Die Schutz-, Erholungs- und
Nutzfunktionen des Waldes sind für uns gleichrangig. Wir wollen den mit 24%
immer noch relativ niedrigen Waldanteil MVs in Richtung des Bundesdurchschnitts
von 30% anheben. Die öffentliche Hand ist besonders in der Pflicht,
landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte für eine Aufforstung zur Verfügung zu
stellen. Der Wald hat unter den letzten Trockenjahren stark gelitten; die
Verbesserung des Bodenwasserhaushalts ist darum für uns von entscheidender
Bedeutung. Wir wollen und müssen den Waldumbau beschleunigen. Der Landeswald
soll künftig vorbildlich naturgemäß bewirtschaftet werden.
Um unseren Wäldern, ihren Bewirtschafter*innen und der biologischen Vielfalt zu
helfen, wollen wir in der nächsten Wahlperiode:
Das Landeswaldgesetz ökologisch reformieren und die dazugehörigen
Verordnungen überprüfen. Dies bedeutet unter anderem einen prinzipiellen
Verzicht auf Kahlschläge und den Einsatz von Pestiziden im Wald. Die
Erhaltung eines klimastabilen Waldes mit umfangreichen
Ökosystemdienstleistungen z.B. zum Klimaschutz und für die
Grundwasserneubildung hat einen deutlichen höheren volkswirtschaftlichen
Wert als die reine Holznutzung. Ein konkretes Aktionsprogramm zum
beschleunigten Waldumbau werden wir in der nächsten Wahlperiode vorlegen.
Hinsichtlich der Erholungsfunktion stehen wir zum freien Betretungsrecht
der Wälder und wollen ein Netz an Rad-und Wanderwegen schaffen. Das Reiten
im Wald wollen wir außerhalb von Schutzgebieten auf Wegen grundsätzlich
erlauben und damit die bisherige Rechtslage umkehren.
Die Waldbewirtschafter*innen entlasten, indem wir sie von Beiträgen zu den
Wasser- und Bodenverbänden, deren Tätigkeit für den Wald fast nur
Nachteile bringt, befreien werden. Wir wollen die finanzielle Förderung
des Privatwalds sehr viel stärker an das Erreichen bestimmter Ziele
insbesondere beim Waldumbau koppeln als wie bisher an Einzelmaßnahmen.
Etwa die Hälfte des Waldes in MV gehört privaten Waldbesitzern. Hier liegt
eine große Zersplitterung vor, so dass etwa 40.000 Waldbesitzern
durchschnittlich 2 ha Wald gehören. Wir wollen die sinnvolle
Eigentumsabrundung z.B. mittels Tauschverfahren fördern, um die
Bewirtschaftung praktikabler zu gestalten. Wir werden die Arbeit der
Landesforstanstalt an ihren Gemeinwohlleistungen ausrichten und den
ökonomischen Druck durch das Land MV reduzieren. Wir werden den
Modernisierungsprozess innerhalb der Landesforstanstalt zu einem
bürgernahen Dienstleister dynamischer gestalten als das bisher der Fall
ist. Wald im Eigentum des Landes bzw. der Landesforstanstalt darf bis auf
Splitterflächen nicht privatisiert werden.
3. Das Jagdrecht modernisieren, um den Anforderungen des Waldumbaus zu
entsprechen und gleichzeitig dringend notwendige Anpassungen im Sinne des Natur-
und Tierschutzes vorzunehmen. Nach wie vor gefährden überhöhte Reh- und
Hirschbestände die Entwicklung zu naturnahen Wäldern, indem sie die
aufwachsenden Laubbäume zurückbeißen. Wir wollen eine Vereinfachung der
Abschussplanregelungen und eine Harmonisierung der Jagdzeiten für diese Arten.
Im Jagdrecht werden wir weiterhin die Liste der anderen jagbaren Tierarten
kürzen, die Verwendung bleihaltiger Munition generell verbieten und ein
grundsätzliches Verbot aufnehmen, Haustiere zu schießen. Wir werden keine
Tierarten in das Jagdrecht aufnehmen, die bisher dem Naturschutzrecht
unterliegen. Konkrete und viel diskutierte Beispiele sind Wolf, Kormoran und
Biber. Die Entschärfung von Konflikten mit land-, forst- und
fischereiwirtschaftlichen Nutzungen sehen wir als wesentlich an; dafür bietet
das Naturschutzrecht ausreichende Möglichkeiten. Eine konsequente und
nachhaltige finanzielle Förderung der Landnutzer ist auch in Zukunft
erforderlich, um sie bei ihrer Wiedergewöhnung an den Wolf zu unterstützen (z.B.
bei der Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden oder bei der
Errichtung mobiler Elektrozäune) oder um Schäden zu kompensieren.
UK 1.11Verbraucher*innenschutz – unser gutes Recht
Wir BÜNDNISGRÜNE wollen einen Verbraucherschutz, der uns Verbraucher*innen
Orientierung bei immer unübersichtlicheren Angeboten bietet. Eine starke,
unabhängige Beratung ist notwendiger denn je. Das Vorsorgeprinzip muss
konsequenter angewandt werden, um uns wirksam vor gesundheitsschädlichen Stoffen
zu schützen. Die industrielle und global ausgerichtete Lebensmittelproduktion
erhöht das Risiko von Lebensmittelskandalen. Diese führen zu großen
Vertrauensverlusten bei uns Verbraucher*innen und wirken sich zugleich negativ
auf das Image der (Land-)Wirtschaft aus. Darum wollen wir ein transparentes und
wirksames Kontrollsystem einführen.
Deshalb treten wir dafür ein, dass:
1. ein dichtes Netz von Beratungsstellen und genügend offizielle Online-Angebote
geschaffen werden. Nur bei umfassender Information wirkt die Marktmacht von uns
Verbraucher*innen. Doch Informationsstellen sind rar. Wir werden gut
ausgestattete Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in jedem Landkreis
einrichten und kontinuierlich mit mindestens 1 Euro pro Einwohner und Jahr
fördern.
2. eseine klare, für alle verbindliche und verlässliche Kennzeichnung der
Lebensmittel gibt. Bei jedem Lebensmittel soll der Grundsatz gelten: Was drin
ist, muss drauf stehen - was drauf steht, muss drin sein! Informationen über
Lebensmittel und auch die Werbung dafür müssen zutreffend, klar und für die
Verbraucher*innen leicht verständlich sein.
Verbraucher*innen wollen Tierschutz und regionale Lebensmittel. Wir wollen,
dass sie beim Einkauf schnell sehen können, wo und unter welchen Bedingungen
Lebensmittel erzeugt wurden. Für alle tierischen Produkte wollen wir eine
Kennzeichnung, so wie es bei Eiern schon erfolgreich ist: „0“ für ökologische
Tierhaltung, „1“ für mehr Platz und Zugang ins Freie, „2“ für mehr Platz und
höhere Anforderungen an den Stall, „3“ für die gesetzlichen Mindeststandards.
3. der Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung minimiert und die Lebens- und
Futtermittelkontrollen verbessert werden. Die Nutztierhaltung verbraucht mehr
Antibiotika als die Humanmedizin. Je mehr Tiere in einem Stall gehalten werden,
desto größer ist die Gefahr, dass im Krankheitsfall sehr schnell viele Tiere
erkranken. Dies fördert die Entstehung von resistenten Krankheitserregern, die
auch für uns Menschen gefährlich werden können.
Tierärzt*innen sollten nicht mehr selbst Medikamente verkaufen dürfen. Damit
werden Fehlanreize vermieden und die Einhaltung tiergemäßer
Behandlungsrichtlinien befördert.Wir wollen auf Landesebene ein wirksames
Antibiotika-Minderungsprogramm gemeinsam mit den Anwender*innen erarbeiten und
diskutieren. Wir werden über die Behörden des Landes wirksame Kontrollen auf
allen Ebenen der Futter- und Lebensmittelproduktion auf Keim-, Pestizid- und
andere toxische Rückstände einführen.
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