Veranstaltung: | 1. Entwurf Landtagswahlprogramm Mecklenburg-Vorpommern |
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Antragsteller*in: | Schreibgruppe (dort beschlossen am: 28.05.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.06.2020, 16:59 |
A7: Offene Gesellschaft
Text
Für Vielfalt und Zusammenhalt
Eine offene Gesellschaft schließt nicht aus. Wer in unserem Land lebt, gehört
dazu. Von Vielfalt profitieren alle. An vielen Orten in Mecklenburg-Vorpommern
leben unterschiedliche Menschen gemeinsam und miteinander. Eine ethnisch,
religiös und kulturell homogene Gemeinschaft gab es nie. Die Behauptung, eine
solche Gesellschaft hätte es einmal gegeben, dient nur dazu, Menschen
auszuschließen. Konflikte, die im Zusammenleben entstehen, lassen sich lösen,
der Rahmen dafür ist unser Grundgesetz. Unsere Leitkultur sind die
Menschenrechte. Menschen sind aus vielen Gründen unterschiedlich, aber gleich in
ihren Rechten und ihrer Würde. Wer Menschen abwertet und diskriminiert, weil sie
eine anderer Herkunft, Religion oder Kultur haben, weil sie Frauen sind, eine
Behinderung haben, weil sie bi-, trans- oder homosexuell sind oder sonstwie
nicht in ein eingeschränktes Menschenbild passen, spaltet die Gesellschaft.
Wir wollen stattdessen den Zusammenhalt der Gesellschaft fördern. Dialog,
Verständigung, Erfahrung von Selbstwirksamkeit stiften Gemeinschaft und
gegenseitigen Respekt. Bürgerschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe
müssen deshalb gefördert und ermöglicht werden.
Hass und Diskriminierung entgegenwirken
Ausgehend von den „sozialen Medien“ erleben wir eine Verrohung der Sprache, eine
sich ausbreitende Respektlosigkeit gegen Andersdenkende und offen vorgetragene
Hassparolen gegen Nichtdeutsche, Glaubensgemeinschaften, Minderheiten, einzelne
Bevölkerungsgruppen oder schlicht Andersdenkende. Aus Worten werden Taten:
Beinahe täglich erleben Menschen in MV hassgetriebene Übergriffe, von
Beschimpfungen bis hin zu offener Gewalt. Hass, Hetze, Mobbing und rassistische
Gewalt stellen eine Bedrohung für unsere offene Gesellschaft dar. Dem stellen
wir uns entgegen. Wahrhaftigkeit, Sachlichkeit und Respekt vor dem Mitmenschen
müssen die Grundlagen des Umgangs miteinander bleiben.
Radikale Rechte und Verschwörungstheoretiker pochen oft auf ihr Recht der
Meinungsfreiheit. Für die Teilhabe in einer offenen Gesellschaft genügt es aber
nicht, eine Meinung zu haben. Meinung steht nicht über Wahrheit und muss sich
jederzeit Kritik und sachlicher Prüfung stellen. Eine Meinung zu haben
berechtigt nicht dazu, andere Menschen zu diskriminieren. Menschen haben das
Recht, ihre Meinung in Versammlungen und Demonstrationen zu verbreiten und dafür
Verbündete zu suchen. Um so wichtiger ist es, Meinungen zu hinterfragen, an
Fakten und Gegenpositionen zu prüfen und Lügen und Verirrungen sachlich und
entschieden entgegenzutreten. Dazu wollen wir immer mehr Menschen ermutigen und
unterstützen. Dann haben Hass, Verleumdung und bewusst verbreitete
Verschwörungsmythen auf Dauer keine Chance.
Neofaschisten, Reichsbürger, als vermeintlich harmlose „Prepper“ getarnte
Anhänger von Verschwörungstheorien und rechten Gewaltphantasien finden in ihrer
Gegnerschaft zu einer offenen demokratischen Gesellschaft zunehmend
Gemeinsamkeiten und bilden eine Gefahr, der mit guten Worten nicht zu begegnen
ist. Wenn sich sogar Angehörige von Polizei und Bundeswehr nicht nur politisch
radikalisieren, sondern aktiv Umsturzpläne schmieden, Namen zu eliminierender
Gegner sammeln und sich bewaffnen, ist Gegenwehr mit allen rechtsstaatlichen
Mitteln erforderlich. Für rechten Terror darf es in Deutschland keinen Nährboden
geben.
Prävention
In Schulen, Vereinen, Jugendorganisationen, Gewerkschaften, Parteien,
Berufsverbänden und Kammern muss es ein wichtiges Ziel sein,
rechtspopulistischen und rechtsextremen Tendenzen entgegenzuwirken. Die
kritische Auseinandersetzung mit Rassismus, Rechtsextremismus und
diskriminierendem Verhalten muss ein wichtiger Bestandteil der Polizeiaus- und -
weiterbildung sein. Die Landeszentrale für politische Bildung und die
Regionalzentren für demokratische Kultur müssen in diesem Sinne gestärkt und in
die Lage versetzt werden, mit ihren Angeboten auf Organisationen zuzugehen und
Initiativen vor Ort zu unterstützen. In diesem Sinne wollen wir das
Landesprogramm Demokratie und Toleranz fortsetzen und dessen Angebote
weiterentwickeln.
Projekt:Medienkompetenz und Demokratieverständnis stärken. Wir wollen
insbesondere Kinder und Jugendliche dadurch gegen rechtsextreme Einflüsse
stärken, dass sie befähigt werden, Medienangebote kritisch zu konsumieren und
demokratische Prozesse nicht nur zu verstehen, sondern aktiv zu leben. Dazu
wollen wir Demokratie- und Medienpädagogik in der pädagogischen Ausbildung und
in Unterrichtsplänen fest verankern.
Gefährdete Gruppen schützen
Wir wollen nicht hinnehmen, dass Menschen in Mecklenburg-Vorpommern
Diskriminierung und Bedrohung ausgesetzt sind. Die Erstellung von Feindeslisten,
Drohungen und Beschimpfungen im Internet, das Sammeln von Waffen und Munition,
Stalking, Mobbing, bis hin zu tätlichen Angriffen bedrohen nicht nur Einzelne,
sondern vergiften das Zusammenleben und das gesellschaftliche Klima. Wir wollen
mit all dem offen umgehen und proaktiv dagegen vorgehen. Drohung mit Gewalt darf
nicht verharmlos werden. Drohung ist die halbe Tat und muss auch so behandelt
werden. Menschen, die bedroht oder tatsächlich angegriffen werden, müssen so
geschützt werden, dass sie Sicherheit im Alltag behalten oder zurückerlangen.
Das ist in erster Linie eine polizeiliche Aufgabe, aber auch eine Frage der
Beratung und der Solidarität des gesellschaftlichen Umfelds.
Projekt: Akzeptanz für Vielfalt fördern. Wir wollen die Beratung und
Unterstützung der Opfer von Bedrohungen und Angriffen weiter fördern. Wir wollen
den Landesaktionsplan gegen Homophobie und Transphobie aktualisieren und das
Integrationskonzept des Landes fortschreiben, an Indikatoren überprüfen sowie
Projekte konkretisieren und mit Mitteln ausstatten.
Projekt: Gegen Ausgrenzung. Wir wollen, dass der/die „Beauftragte für jüdisches
Leben in Mecklenburg-Vorpommern und gegen Antisemitismus“ und der/die
Integrationsbeauftragte des Landes mit einem festen Mitarbeiterstab ausgestattet
werden und mit diesem die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Landes
bilden. Dieser Einrichtung wollen wir mit einem Landes-
Antidiskriminierungsgesetz eine rechtliche Grundlage geben.
Repression
Wer sich aktiv gegen die demokratische Verfassung stellt und Demokraten bedroht,
die Menschenrechte verteidigen oder Geflüchteten helfen oder auch nur über
neofaschistische Aktivitäten berichten, wer rassistische Gewalt ausübt oder
propagiert, wer sich mit Waffen für den nationalistischen Aufstand versorgt, wer
sogar schon mit Leichensäcken und Löschkalk für Massengräber vorsorgen will, ist
mit guten Worten nicht zu bremsen. Für diesen Fall kennt auch der demokratische
Staat das Mittel der Repression. Unsere Rechtsordnung kennt dafür Tatbestände
wie die Beleidigung, die Bedrohung, die Nötigung, die Volksverhetzung, die
Bildung von kriminellen Vereinigungen. Organisationen und Parteien mit klar
verfassungsfeindlichen Zielen können gemahnt, nicht mehr finanziert oder
verboten werden. Es fehlen nicht Gesetze, sondern es mangelt am Vollzug.
(Hier zunächst kein Projekt, ist eher Innen- und Rechtspolitik)
Dazugehören von Anfang an - Integration braucht gleiche Rechte
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen
Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von
Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet[1], hat nach
bündnisgrüner Auffassung jeder Mensch das Recht in eine Gesellschaft aufgenommen
zu werden und zugleich die Verpflichtung sich in diese einzubringen.
[1] Satz 1 der Präambel der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution
217 A (III) vom 10.12.1948)
Integration gelingt daher nur als wechselseitiger Prozess. Sowohl Zugewanderte
als auch Aufnahmegesellschaft müssen bereit sein als Gemeinschaft zu agieren.
Diese Gemeinschaft erreicht man unter anderem durch Vertrauen, Respekt und
Achtung des jeweils anderen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich aus diesem Grund für gleiche Rechte von
Deutschen, EU-Bürger*innen und Drittstaatler*innen ein, egal, ob sie aus Gründen
der Arbeitsmigration, der Familienzusammenführung oder aus humanitären Gründen
in Mecklenburg-Vorpommern leben.
Unsere Ziele und Projekte für die Integration aller Migrant*innen sind:
Strukturelle Verbesserungen:
Die Zuständigkeit für Ausländerangelegenheiten soll aus dem
Innenministerium in ein Integrationsministerium (oder das
Justizministerium – ist zu verhandeln) eingefügt werden.
Die Stellung und Ausstattung der Stelle der Integrationsbeauftragen des
Landes soll aufgewertet werden.
Es soll eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet werden.
Rechtliche Verbesserungen:
Mecklenburg-Vorpommern benötigt ein Partizipations- und Integrationsgesetz
Entscheidungen der Härtefallkommission sollen künftig ohne
Staatssekretärsvorbehalt verbindlich sein. Dazu woilen wir die Verordnung
zur Härtefall-Entscheidung nach 23 a AufenthG ändern.
Über Bundesratsinitiativen setzen wir uns für die Abschaffung des
Asylbewerberleistungsgesetzes ein.
Mecklenburg-Vorpommern soll nicht in Kriegs- und Krisengebiete abschieben.
Finanzielle Verbesserungen
wir wollen einen Haushaltstitel für landesweite Integrationsarbeit über
den nur kommunal wirksamen Integrationsfonds und die
Migrationssozialberatung hinaus auflegen
Die Ausstattung von Migrantenselbstorganisationen, Dolmetscherpools,
Psychosozialen Zentren und Integrationsakteur*innen soll sich verbessern.
Dazu gehört auch eine Förderung des "Interreligiösen Dialogs", der im
ländlichen Raum kaum vorhanden ist.
Die Anerkennungsverfahren der im Ausland erworbenen Qualifikationen sowie
Nachqualifikationen sollen beschleunigt und unterstützt werden.
Projekt: Wir wollen in enger Abstimmung mit Migrantenselbstorganisationen und
Integrationsakteur*innen ein Partizipations- und Integrationsgesetzes nach dem
Muster Berlins für Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. Wir wollen zugleich
ausländerrechtliche Zuständigkeiten neu organisieren und weitestgehend in ein zu
schaffendes Integrationsministerium oder eine Abteilung des Justizministeriums
verlagern.
Geflüchtete menschenwürdig behandeln
"Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht
zu relativieren.“ - Bundesverfassungsgericht vom 18.07.2012. Für uns
Bündnisgrüne gilt dieser Grundsatz in allen Politikfeldern.
Unsere Ziele und Projekte für die menschenwürdige Aufnahme Geflüchteter sind:
Strukturelle Verbesserungen:
Keine zwingende Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften: Heime und
Camps sollen allenfalls als Übergangslösung vorgehalten werden.
Integration soll so nicht verhindert werden.
Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften soll sich an den Bundesvorgaben
orientieren, vorgeschrieben, auskömmlich finanziert und extern evaluiert
werden.
Für besonders Schutzbedürftige, alleinreisende Frauen, LGBTI und
Minderheiten sollen besondere Einrichtungen und Rückzugsmöglichkeiten
geschaffen werden.
Die Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst soll geschlossen werden.
Das Landesamt für Migration und Flüchtlinge soll dem
Integrationsministerium nachgeordnet werden.
Rechtliche Verbesserungen:
Es sollen regelmäßig Landesaufnahmeprogramme aufgelegt werden, um
Menschenaus den Lagern der Welt oder aus Krisengebieten aufnehmen zu
können und auch Familienzusammenführungen über die Kernfamilie hinaus zu
ermöglichen.
Es soll ein Landesrahmenvertrag mit einer Krankenkasse geschlossen werden,
um auf diese Weise auch Asylsuchenden und Geduldeten, die keine
Analogleistungen beziehen, den Erhalt einer Krankenkassenkarte zu
ermöglichen.
Schule für alle: Kinder sollen in M-V unabhängig vom Unterbringungsort von
Anfang an der Schulpflicht unterliegen.
Mecklenburg-Vorpommern soll Abschiebungen vermeiden, keine
Nachtabschiebungen durchführen, keine Abschiebung aus Schule oder
Ausbildung und keine Familientrennung im Rahmen der Abschiebung vornehmen.
Finanzielle Verbesserungen:
Es soll flächendeckend eine behördenunabhängige Rückkehrberatung angeboten
werden.
Für langjährig in M-V Geduldete soll ein Kooperationsprojekt "Wege ins
Bleiberecht" aufgelegt werden, das Behörden verpflichtet, Perspektiven
aufzuzeigen, Ermessensspielräume zugunsten der Betroffenen auszulegen und
NGOs in die Lage versetzt unterstützend tätig zu werden.
Projekt:Wir wollen mit der Summe dieser Verbesserungen eine menschenwürdige und
menschenrechtswahrende Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten durchsetzen.
Aus der Geschichte lernen
Mecklenburg-Vorpommern hat eine breit gefächerte, lebendige
Gedenkstättenlandschaft. In kleinen und größeren Orten wird an die Opfer der
nationalsozialistischen Massenverbrechen und an die Verbrechen in der SBZ und
DDR erinnert und sich auch mit den Täter*innen und der Gesellschaft in der einen
wie der anderen Diktatur beschäftigt. Die Gedenkstätten haben sehr
unterschiedliche Träger und viele engagierte Ehrenamtliche. Sie brauchen mehr
Unterstützung, um ihre Aufgaben zu erfüllen, alle interessierten Gruppen zu
betreuen und neue Angebote für Jugendliche und Erwachsene zu schaffen. In der AG
der Gedenkstätten arbeiten die Gedenkstätten, unterstützt von der Landeszentrale
für politische Bildung, sehr erfolgreich zusammen – und zwar unabhängig von der
Epoche, mit der sie sich beschäftigen. Die Gedenkstättenlandschaft in
Mecklenburg-Vorpommern wächst, es gibt Gedenkstätten im Entstehen und an
weiteren Orten Initiativen zur Aufarbeitung, aber auch Orte, die noch auf eine
Beschäftigung warten. Die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte spielt eine
große Rolle bei der Bildung eines demokratischen Bewusstseins.
Projekt: Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gedenkstätten eine größere
finanzielle und personelle Ausstattung bekommen und die Landeszentrale in den
Stand versetzt wird, die Unterstützung der einzelnen Orte und der AG zu
intensivieren. Die Vielfalt der Gedenkstätten und auch der Trägerschaft möchten
wir genauso erhalten wie das ehrenamtliche Engagement.
Bürgerschaftliches Engagement fördern
Demokratische Teilhabe stärken
Demokratie heißt viel mehr als wählen dürfen. Wir setzen uns für eine Kultur des
Zuhörens und Mitmachens vor allem in den Kommunen ein. Das schließt den
verantwortlichen Umgang mit Kritik ein. Es ist gut und wichtig, dass es Menschen
gibt, die die Arbeit der Vertretungen und Verwaltungen kritisch begleiten und
sich nötigenfalls zu Initiativen zusammenschließen. Proteste und
Bürgerinitiativen sind Ausdruck des Verantwortungsbewusstseins mündiger
Bürger_innen. Teilhabe bedeutet, Menschen mit diesem Verantwortungsbewusstsein
ernst zu nehmen und in Entscheidungen frühzeitig einzubeziehen, auch und gerade
dann, wenn sie eine kritische Haltung einnehmen. Wir wollen Bürger*innen
Mitgestaltungsmöglichkeiten durch aktive Beteiligung bieten. Wir wollen die
Hürden für Volks- und Bürgerentscheide senken.
Wir wollen lebendige Kommunen, in denen Bürger*innen in Ortsbeiräten,
Einwohnerversammlungen, Bürgerentscheiden und neuen Formen der Beteiligung z.B.
für Kinder und Jugendliche mitreden können. Wir wollen die Bildung von Kinder-
und Jugendbeiräten und Jugendparlamenten fördern und gesetzlich absichern. So
wird die demokratische Struktur gestärkt und junge Menschen werden für die
Partizipation begeistert.
Entscheidungen der Parlamente und kommunalen Vertretungen erhalten ihre
Legitimität nicht nur aus Wahlen, sondern auch aus der Bereitschaft, alle
Entscheidungsgründe transparent zu machen und sich mit kritischen Positionen
ernsthaft und wahrhaftig auseinanderzusetzen. Dafür werden BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN auf allen Ebenen einstehen.
Projekt: Wir wollen die Landes- und die Kommunalverfassung hinsichtlich der
Beteiligung von Bürger*innen überprüfen und verbessern. Insbesondere wollen wir
die Bildung von Kinder- und Jugendbeiräten unterstützen und die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins gesetzlich
verankern. Wir wollen das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Landes- und
Kommunalwahlen auf 14 Jahre senken.
Demokratie ist lernbar
Der Wunsch nach Mitbestimmung in der Bevölkerung ist groß, aber der Wissensstand
über Grundlagen und Prozesse im demokratischen System ist vielfach
verbesserungswürdig. Menschen kennen oft kaum ihre politischen Rechte und sind
über die Aufgabenzuweisungen und Verantwortlichkeiten in den Verwaltungen und
politischen Gremien schlecht informiert.
Wir sehen die Volkshochschulen der Kreise und die Landeszentrale für politische
Bildung in der Pflicht, das Bildungsangebot für Erwachsene in dieser Hinsicht zu
erweitern und vor allem niederschwellige Angebote zu machen. Wir wollen die
Kommunalpolitischen Vereinigungen der Parteien fördern, wenn eine Partei in
allen Landkreisen Mandate besitzt und die Förderung nicht vom Erfolg in
Landtagswahlen abhängig machen.
Wir wollen politische Jugendbildung fördern, Kinder- und Jugendparlamente in den
Kommunen anregen und fördern und die Arbeit der Jugendringe fördern und
bekannter machen, um die Teilhabe von Jugendlichen zu erweitern.
Projekt:Wir wollen, dass Demokratiedidaktik, dass Lernen nicht nur über, sondern
auch durch Demokratie in der Schule Pflichtbestandteil der Lehramtsausbildung
wird. Demokratie muss eine Realität auch im Leben junger Menschen sein.
Projekt: Wir wollen regionale Angebote zur politischen Bildung und Teilhabe, wie
z.B. den Demokratieladen Anklam, ggf. in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen
und den regionalen Zentren für demokratische Kultur, in weiteren Kommunen
fördern. Ziel ist es, nah an den Menschen auf aktuelle Entwicklungen und
Bedürfnisse eingehen zu können und das jeweils notwendige politische Wissen zu
vermitteln.
Ehrenamt fördern und vernetzen
Das Ehrenamt ist die wichtigste Form der Teilhabe, über das politische Ehrenamt
im engeren Sinn weit hinaus. Von der freiwilligen Feuerwehr über den Sport bis
zum Umweltschutz und sozialem Engagement sind die Ehrenamtler*innen die
Grundlage des sozialen Zusammenhalts in unserem Land.
Wir wollen uns auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, die Vereinbarkeit
von Beruf, Familie und Ehrenamt zu verbessern.
Wir wollen aus dem Ehrenamt keinen Beruf machen, es aber honorieren, soweit es
erforderlich ist, und damit auch dessen hohe Wertschätzung ausdrücken.
Projekt:Wir wollen die Inanspruchnahme von Bildungsfreistellungen weiter
erleichtern und einen Freistellungsanspruch für weitere ehrenamtliche
Tätigkeiten prüfen.
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